Bereits im Vorfeld einer Entscheidung über den Ankauf oder Verkauf eines Grundstückes kann erheblicher Beratungsbedarf bestehen, bei dem anwaltlicher Beistand spätere Konflikte vermeiden hilft. Zeigen sich nach dem Kauf der Immobilie Mängel ist zu prüfen, ob Ansprüche auf Gewährleistung bestehen. Die Belastung einer Immobilie mit einer Dienstbarkeit oder Nießbrauchrecht kann zu Konflikten führen, die geklärt werden müssen, ebenso wie Streitigkeiten mit dem Grundstücksnachbarn.
Die heute gebräuchlichste Sicherheit zur Finanzierung des Grundstückserwerbs ist die Grundschuld. Sie beinhaltet das Recht des Gläubigers, das Grundstück im Sicherungsfall zwangsversteigern zu lassen. Wann der Sicherungsfall eintritt, richtet sich nach dem Sicherungsvertrag, der häufig nicht eindeutig ist. Die Grundschuld kann auf einen anderen Gläubiger übertragen werden. Mehre Gläubiger können untereinander in eine Konkurrenzsituation geraten, bei der die Abtretung von Rückgewähransprüchen eine Rolle spielen kann.