Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht

Im Gewerberaummietrecht gelten die sozialen Mieterschutz­regelungen des Wohnraummietrechts nicht. Die größere Gestaltungsfreiheit beim Aushandeln der Mietverträge wird stattdessen vom Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das maßgeblich von der Rechtsprechung bestimmt wird, begrenzt. Anwaltliche Beratung bereits vor Vertragsabschluss kann vor späteren Auseinandersetzungen schützen. Kommt es bei laufenden oder beendeten Mietverhältnissen zu Konflikten gilt es sowohl für die Vermieter- als auch die Mieterseite die Haltbarkeit des eigenen Standpunktes fachkundig überprüfen und das jeweilige Interesses ggf. durchsetzen zu lassen. Gewerberaummietverträge werden oft langfristig abgeschlossen. Hierbei spielt die Einhaltung des gesetzliche Schriftformerfordernisses beim Vertragsabschluss und bei späteren Vertragsänderungen eine wichtige Rolle. Verstöße gegen das Schriftformerfordernis beinhalten, je nach Standpunkt, die Gefahr oder die Hoffnung, einen langfristigen Vertrag vorzeitig zu beenden.